18.09.2018
Ein Sohn klagte vor dem Verwaltungsgericht Aachen, weil er die Urne seiner Mutter in das Reihengrab seines Jahrzehnte zuvor verstorbenen Vaters umbetten lassen möchte. Die Friedhofssatzung der Stadt Aachen untersagt jedoch die Nutzung eines Reihengrabs für zwei Verstorbene. Das Gericht wies die Klage ab (Az. 7 K 1569/16). Die Totenruhe sei höher zu gewichten als das Umbettungsinteresse des Klägers.
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