21.01.2019
Münster (dpa/tmn) - Wer Sozialleistungen beantragen will, muss eine größere Bestattungsvorsorge vorher nicht zwingend auflösen. Die Grenze des Angemessenen ist erst bei völlig überzogenen oder luxuriösen Wünschen für die eigene Bestattung überschritten, erklärt die Verbraucherinitiative Aeternitas.
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