FriedhofGuide
Nach dem Tod eines Angehörigen oder einer nahestehenden Person stellt sich immer wieder die Frage, wie man sicherstellen kann, dass die Daten in sozialen Netzwerken oder anderen Webanwendungen gelöscht werden können.
Der einfachste Weg vorab: Um Komplikationen und teilweise mühselige Kommunikation im Vorfeld zu vermeiden, wäre der einfachste Weg, dass die Erben Zugriff auf alle Zugänge inkl. der Kennworte erhalten (Kontovollmacht für Todesfall). Dies kann z.B. dadurch geschehen, dass der Verstorbene eine entsprechende Liste anlegt. Damit könnten der oder die Erben auf die entsprechenden Anwendungen zugreifen und die Konten aktiv abmelden bzw. löschen. Weiterführende Informationen sind zu finden unter:
Ist dieser Weg nicht möglich, so wird auf jeden Fall ein Nachweis zur Bestätigung der Gültigkeit des Löschantrages benötigt. Dabei ist normalerweise die Sterbeurkunde ausreichend. Möchte man selbst noch gewissen Zugriff auf die Daten haben so wird ein Erbschein benötigt. Wie sieht das im Detail bei den wichtigsten Internet-Dienstleistern aus?
erstellt von CS
geändert am 26.05.2019
© Thanato GmbH
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